§ 184b StGB: Beschuldigt wegen besitz, erwerb oder verbreitung?

Ihr Strafverteidiger in Nürnberg. Ehemaliger Staatsanwalt.

Hausdurchsuchung, beschlagnahmtes Handy oder eine Vorladung der Polizei? Machen Sie jetzt keine Aussage. Als ehemaliger Staatsanwalt kenne ich diese Verfahren von beiden Seiten und verteidige Sie vorurteilsfrei, entschlossen und absolut vertraulich bei Besitz, Erwerb und Verbreitung.

  • Direkter Kontakt zu mir, kein Callcenter

  • 24/7 erreichbar, auch während einer laufenden Durchsuchung
  • Über 15 Jahre Sexualstrafrecht, ehemaliger Staatsanwalt
  • Alles, was Sie mir sagen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

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Ich hatte am Donnerstag eine Verhandlung. Ich bin ein Mensch, der schnell nervös wird und dann wenig selbstbewusst erscheint . Doch Herr Johannsen hat das Ding für mich gemeistert. Er passt sich der Situation im Gericht super an um das Beste für einen rauszuholen, in meinem Fall Freispruch! Ein sehr engagierter, professioneller Anwalt und man fühlt sich sehr gut aufgehoben. Ich bin ihm sehr Dankbar und sollte ich nochmals einen Anwalt gebrauchen, wird er definitiv meine erste Wahl sein!
Vielen Dank!

[R. S. - Name, gekürzt] · Bewertung

15+

Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht

Ihr Vorteil

Früher Staatsanwalt, heute Verteidiger

1.000+

Mandanten verteidigt

24/7

Notfallnummer, auch am Wochenende

Befinden Sie sich gerade in einer dieser Situationen?

Ein Verfahren wegen § 184b StGB beginnt fast immer ohne Vorwarnung. Egal an welchem Punkt Sie stehen: Jetzt zählt, dass Sie keinen Fehler machen, der sich später nicht mehr korrigieren lässt.

Hausdurchsuchung

Die Polizei steht vor der Tür oder war bereits da. Rufen Sie mich sofort an, auch während die Durchsuchung läuft.

Handy oder Laptop beschlagnahmt

Ihre Geräte wurden sichergestellt und werden ausgewertet. Ich prüfe, ob das rechtmäßig war und wann Sie sie zurückbekommen.

Vorladung als Beschuldigter

Sie sollen bei der Polizei aussagen. Sie müssen dort nicht erscheinen und sollten ohne Akteneinsicht nichts sagen.

Post von der Staatsanwaltschaft

Anhörungsbogen, Strafbefehl oder Anklageschrift. Hier laufen Fristen, die Sie nicht versäumen dürfen. Wir halten für Sie alle Fristen ein.

Monatelang nichts gehört?

Die Auswertung nach der Hausdurchsuchung dauert oft sehr lange. Wir nutzen diese Zeit für Ihre Verteidigung und haken bei den Behörden regelmäßig nach.

Ein Angehöriger ist betroffen

Ihr Partner, Sohn oder Vater wird beschuldigt? Sie dürfen sich gerne jederzeit an mich wenden. Das Mandat führe ich mit dem Betroffenen selbst.

Die vier wichtigsten Regeln, wenn gegen Sie ermittelt wird

1

Keine Aussage zur Sache

Nicht bei der Durchsuchung, nicht am Telefon, nicht im lockeren Gespräch mit Beamten. Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

2

Dulden, aber nicht mitwirken

Eine Durchsuchung müssen Sie zulassen. Zu aktiver Mithilfe sind Sie nicht verpflichtet. Klären Sie jede Nachfrage zuerst mit mir.

3

Nichts löschen, nichts verändern

Das Löschen von Daten oder Konten schadet Ihnen. Es kann als Beweisvereitelung gewertet werden und nimmt Ihnen Möglichkeiten.

4

Sofort einen Verteidiger einschalten

Ich beantrage Akteneinsicht und weiß danach, was die Ermittler wirklich haben. Erst dann entscheiden wir gemeinsam über jeden weiteren Schritt.

Was § 184b StGB umfasst und welche Strafe droht

§ 184b StGB stellt den Umgang mit kinderpornografischen Inhalten unter Strafe. Erfasst sind das Verbreiten und öffentliche Zugänglichmachen, das Herstellen sowie das Abrufen, Sichverschaffen und der Besitz. Verwandt ist § 184c StGB, der jugendpornografische Inhalte betrifft.

Seit der Reform im Juni 2024 sind die Mindeststrafen wieder abgesenkt. Die Taten sind damit wieder Vergehen. Für Sie bedeutet das: Eine Einstellung des Verfahrens ist in geeigneten Fällen wieder möglich.

Oft entscheidet nicht der Vorwurf selbst, sondern die Beweislage: Wurden Dateien bewusst gespeichert? Gab es tatsächlich Besitz? Ist die Auswertung der Datenträger sauber gelaufen? Genau hier setzt meine Verteidigung an.

Schützen Sie deshalb Ihre gesamte Existenz und nehmen Sie noch heute direkten Kontakt zu mir auf. Sie können mich anrufen, mir eine WhatsApp schreiben oder das Kontaktformular für einen Rückruf ausfüllen.

Verbreiten, Zugänglichmachen, Herstellen · Abs. 1

Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren

Abrufen, Sichverschaffen, Besitz · Abs. 3

Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren

Gewerbs oder bandenmäßig · Abs. 2

Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren

Folgen über das Urteil hinaus

Eintrag im Führungszeugnis, Konsequenzen für Beamte und Berufe mit Kinderkontakt, Belastung für Familie und Umfeld. Auch darauf richte ich die Verteidigung aus.

Mein Ziel für Sie: 

Das Verfahren so früh und so leise wie möglich beenden

Welcher Ausgang realistisch ist, kann ich seriös erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte sagen. Diese Wege prüfe ich in jedem Mandat.

WEG 1

Einstellung mangels Tatverdacht

Ich kämpfe um eine Einstellung, wenn die Beweise den Vorwurf nicht tragen, § 170 Abs. 2 StPO.

WEG 2

Einstellung gegen Auflage

In geeigneten Fällen auch ohne Urteil und ohne Vorstrafe, § 153a StPO.

WEG 3

Strafbefehl statt Verhandlung

Abschluss im schriftlichen Verfahren, ohne öffentlichen Gerichtstermin.

WEG 4

Verhandlung mit Schutz

Kommt es für Sie zur Hauptverhandlung, so kämpfe ich für Sie um eine Bewährungsstrafe.

Warum Mandanten mir in dieser Lage vertrauen

Ich kenne beide Perspektiven

Als ehemaliger Staatsanwalt weiß ich, wie Ermittler denken, wie Akten aufgebaut sind und wo Verfahren angreifbar werden. Dieses Wissen setze ich jetzt für Sie ein.

Vorurteilsfrei und absolut diskret

Ich urteile nicht über Sie, ich verteidige Sie. Kontakt nur über den Weg, den Sie wünschen, zum Beispiel per E-mail, Telefon, vor Ort oder gar bequem auch online.

Ich verstehe die digitalen Beweise

Verfahren nach § 184b drehen sich um Datenträger, Metadaten und Gutachten. Ich prüfe die Auswertung, statt sie einfach hinzunehmen.

Erreichbar, wenn es brennt

Eine Durchsuchung wartet nicht auf Bürozeiten. Meine Notfallnummer ist rund um die Uhr besetzt, auch am Wochenende.

So arbeiten wir zusammen

01

Kontakt

Per Telefon, WhatsApp oder Formular. Ein kurzer Satz genügt, Details besprechen wir persönlich.

02

Vertrauliches Erstgespräch

Sie schildern mir Ihre Lage. Ich sage Ihnen ehrlich, was jetzt zu tun ist und was Sie lassen sollten.

03

Akteneinsicht und Strategie

Ich melde mich als Verteidiger, sehe die Akte ein und entwickle mit Ihnen die passende Strategie.

04

Verteidigung bis zum Abschluss

Ich führe die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und halte Sie jederzeit auf dem Laufenden.

Portrait Christoph Johannsen Kanzlei

Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht Christoph Johannsen

Als ehemaliger Staatsanwalt verfüge ich über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung im Strafrecht, auf Seiten der Anklage wie der Verteidigung. Ich weiß, wie Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht geführt werden, und nutze dieses Wissen konsequent für meine Mandanten.

Sie sprechen bei mir nicht mit einer anonymen Großkanzlei, sondern immer direkt mit mir. Ich verteidige Sie vom ersten Anruf über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung, in Nürnberg und Umgebung.

  • Ehemaliger Staatsanwalt
  • Sexualstrafrecht, Erwerb, Umlauf und Besitz, 184b

  • 5/5 Sterne Bewertung bei Google. bei über 120+ Bewertungen
  • Großraum Nürnberg und ganz Bayern

Was Mandanten über meine Arbeit sagen

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Dank des engagierten Einsatzes wurde die aus meiner Sicht ungerechtfertigte Anklage gegen mich erfolgreich eingestellt. Während des gesamten Verfahrens fühlte ich mich bestens beraten und unterstützt. Alle Fragen wurden verständlich beantwortet und ich hatte jederzeit das Gefühl, in guten Händen zu sein.
Eine äußerst kompetente, hilfsbereite und zuverlässige Kanzlei, die ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann. Vielen herzlichen Dank für alles 🙏🙏🙏🙏🙏

[P. D. - Name, gekürzt] · Bewertung

★★★★★

Nachdem ich mit anderen Kanzleien gesprochen hatte, wurde mir schnell klar, dass er für mich die erste und beste Wahl ist. Nicht nur wegen seiner fachlichen Kompetenz, sondern vor allem wegen seiner menschlichen Art. Die positiven Bewertungen, die ich vorher gelesen hatte, haben sich für mich im persönlichen Gespräch absolut bestätigt, man hat wirklich das Gefühl, mit einem echten Menschen zu sprechen, der sich kümmert.

Er nimmt sich Zeit, hört aktiv zu und begegnet einem auf Augenhöhe. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, nur „ein Fall“ zu sein.

Ich kann ihn daher jedem empfehlen, der einen fachlich starken Anwalt mit breitem Wissen und Erfahrung sucht, vor allem aber Menschen, die gehört werden möchten. Gerade wenn man einen Anwalt braucht, den man auch mal unkompliziert anrufen oder per WhatsApp kontaktieren kann, ohne das Gefühl zu haben, zu viel zu sein oder zu viel zu fragen, ist man bei ihm genau richtig.

[N. D. - Name, gekürzt] · Bewertung

★★★★★

Absolute Empfehlung!
Ich bin sehr dankbar für die hervorragende Unterstützung. Von Anfang an wurde ich kompetent, ehrlich und mit viel Engagement beraten. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Kommunikation und die menschliche Art – man fühlt sich wirklich ernst genommen und gut aufgehoben.
In einer schwierigen Situation hatte ich jederzeit das Gefühl, einen starken und verlässlichen Ansprechpartner an meiner Seite zu haben. Vielen Dank für die großartige Arbeit und den Einsatz!

[A. U. - Name, gekürzt] · Bewertung

Häufige Fragen zum Vorwurf nach § 184b StGB

  • Nein. Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei weder erscheinen noch aussagen. Melden Sie sich stattdessen bei mir. Ich teile der Polizei mit, dass Sie verteidigt werden, und beantrage Akteneinsicht.
  • Die Ermittlungsbehörden informieren Ihren Arbeitgeber in der Regel nicht. Ausnahmen gibt es etwa bei Beamten oder Berufen mit Kinderkontakt. Wir besprechen offen, wo in Ihrem Fall ein Risiko besteht und wie wir damit umgehen.
  • Die Auswertung von Datenträgern dauert häufig viele Monate. Ich prüfe, ob eine Beschlagnahme verhältnismäßig ist und ob Geräte oder Daten früher herausgegeben werden können.
  • Nein. Viele Verfahren enden mit einer Einstellung oder einem Strafbefehl ohne öffentlichen Termin. Ob das in Ihrem Fall erreichbar ist, lässt sich nach Akteneinsicht seriös einschätzen.
  • Strafbar ist nur, wer vorsätzlich handelt. Automatische Downloads, etwa aus Gruppenchats, sind ein häufiger Verteidigungsansatz. Entscheidend ist, was die forensische Auswertung tatsächlich belegt.
  • Nein. Auch dann kann ich noch viel erreichen, etwa durch Akteneinsicht und die Prüfung, ob Sie ordnungsgemäß belehrt wurden. Sagen Sie ab jetzt aber nichts mehr ohne Rücksprache.
  • Vollständig. Alles unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Sie bestimmen, auf welchem Weg und zu welcher Zeit ich Sie kontaktiere.

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24/7 Notfallnummer

Bei Durchsuchung oder Festnahme sofort anrufen.

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Standort

Zeltner Straße 3
90443 Nürnberg

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